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Minijobs / Gleitzonenentgelt (Midijobs)

Der Bundestag hatte am 25. Oktober 2012 beschlossen, die Grenze für monatliche Arbeitsentgelte bei Minijobs zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro zu erhöhen. Ebenfalls angehoben wurde die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs auf 850 Euro.


Ab dem 01.07.2019 heißt die Gleitzone Übergangsbereich (aufgrund RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz). Die Obergrenze der Beitragsentlastung wird auf 1.300,00 Euro angehoben und es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.

 
Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte (bis 450 Euro monatlich) wurde zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt.

Seit 1. Januar 2013 gilt für neu begonnene Minijobs grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.