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ELStAM-Verfahren seit 01.01.2013
 

Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wird seit dem 01. Januar 2013 die Lohnsteuerkarte auf Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Bei der ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind (z.B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal).

Für den Lohnsteuerabzug werden seit diesem Zeitpunkt die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten zugrunde gelegt und in den Gehaltsabrechnungen ausgewiesen.

Die bisher auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Frei- und Hinzurechnungsbeträge verlieren mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren ihre Gültigkeit und müssen für das Jahr 2013 grundsätzlich neu beantragt werden.

Antragsformular sind bei den Finanzämtern erhältlich, können aber auch über das Internet (www.formulare-bfinv.de) abgerufen werden.

Weitere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie unter: www.oberfinanzdirektion-frankfurt.de  und www.elster.de